Ladesäulen in Ostprignitz-Ruppin: Zustand im Oktober 2026
Landkreis, Brandenburg · Zeitraum 01.10.2026–31.10.2026 ·
41 gemessene Ladeeinrichtungen von 142 im Ladesäulenregister
Im Kreis Ostprignitz-Ruppin meldeten die Betreiber im Oktober 2026 0,9 % der Ladepunkt-Zeit als gestört – bundesweit waren es 2,3 %. Damit liegt Ostprignitz-Ruppin auf Platz 171 von 216 verglichenen Kreisen (Platz 1 = höchste Störungsquote). 1 von 41 gemessenen Ladeeinrichtungen standen eine Woche oder länger komplett still.
Quelle: chargemyride.live, Zustandsbericht Oktober 2026, nach Angaben der Betreiber am Nationalen Zugangspunkt.
0,9 %−0,1 Pp.
der Ladepunkt-Zeit als gestört gemeldet (Bund: 2,3 %)
171 / 216
Platz unter den Kreisen (1 = höchste Störungsquote)
1
Ladeeinrichtungen ≥ 7 Tage komplett still (2,4 %; Bund 2,2 %)
1,5 %
gestört bei Schnellladern ab 50 kW (29 gemessen; Bund 2,7 %)
15 %
der nutzbaren Ladepunkt-Zeit belegt (Bund 30 %)
97 %
der Zeit haben die Betreiber überhaupt einen Zustand gemeldet
Vergleich mit September 2026
Störungsquote0,9 % → 0,9 %−0,1 Pp.
Platz166 → 171
Dauerstörungen1 → 1
Belegung14 % → 15 %
Ladeeinrichtungen, die eine Woche oder länger still standen
Kein Ladepunkt frei, belegt oder vorgemerkt, mindestens einer vom Betreiber als „außer Betrieb“ gemeldet. Die längste Phase im Monat.
Woher die Zahlen kommen und was sie nicht können
- Quelle: Seit AFIR melden die Betreiber den Zustand ihrer Ladepunkte an den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek).
chargemyride schreibt diese Meldungen laufend mit – bei jeder Änderung, sonst spätestens alle vier Stunden.
Nicht alle Betreiber liefern; gemessen ist nur, wer meldet.
- Gestört heißt: Der Betreiber meldet den Ladepunkt selbst als „außer Betrieb“. Die Quote ist die gestörte
Ladepunkt-Zeit geteilt durch die Zeit, für die überhaupt ein Zustand vorlag. Jeder Zustand gilt bis zur nächsten Meldung.
- Komplett still heißt: Mindestens ein Ladepunkt als gestört gemeldet und keiner frei, belegt oder vorgemerkt –
mindestens 7 Tage am Stück. Erst ein Lebenszeichen beendet die Phase; Messlücken unter
7 Tagen nicht.
- Grenzen: Gemessen wird, was die Betreiber melden, nicht was vor Ort ist. Wer bei einer Störung einfach schweigt,
erscheint mit niedriger Quote – deshalb steht der Anteil „gemeldet“ daneben. Kaputte Kartenleser, falsche Preise oder
abgesperrte Stellplätze sieht diese Messung nicht.
- Kreise nach dem amtlichen Gemeindeschlüssel aus dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur. Einen Platz
bekommen nur Kreise mit mindestens 30 gemessenen Ladeeinrichtungen.
- Fest: Ein Monatsbericht ändert sich nach der Veröffentlichung nicht mehr – zitierte Zahlen bleiben auffindbar.
Einzelne Ladesäule falsch dargestellt? Betreiber können über den Betreiberzugang Stellung nehmen,
Fahrer über Störung melden. Mehr Zahlen in der Statistik.