Wirkt Regulierung? Kartenzahlung vor und nach der AFIR
Seit dem 13. April 2024 verlangt die EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR), dass neue öffentliche Ladepunkte ab 50 kW mit Bankkarte bezahlbar sind. Für langsamere reicht eine Online-Bezahlung, etwa per QR-Code. Ein natürliches Experiment: gleiche Zeit, gleicher Markt, nur eine Gruppe ist betroffen.
Befund: Bei Schnellladern ab 50 kW, die in den zwei Jahren vor der AFIR in Betrieb gingen, ist laut Register 33 % mit Karte bezahlbar, bei denen danach 98 %. Bei langsamen Säulen, für die die Pflicht nicht gilt, ändert sich fast nichts (26 % → 30 %). Der Sprung kommt genau in den Quartalen 2024-Q2 bis Q4 – die Regel wirkt, und zwar nur dort, wo sie gilt. Der Sprung bei Schnellladern ist um 62 Prozentpunkte größer als bei langsamen Säulen (95-%-Intervall 61 bis 63, p < 0,001) – das ist der Effekt, den man der AFIR zuschreiben kann.
| Aussage | Kennzahl | Test | p-Wert | n | Was das heißt |
|---|---|---|---|---|---|
| Kartenzahlung vorher/nachher, ab 50 kW | +65,2 Pp. | z-Test für Anteile | p < 0,001 ✓ | 25.981 | großer, gesicherter Sprung |
| Kartenzahlung vorher/nachher, unter 50 kW | +3,5 Pp. | z-Test für Anteile | p < 0,001 ✓ | 58.125 | kleiner Anstieg – gesichert, weil die Fallzahl riesig ist, aber praktisch gering |
| Differenz der Differenzen (Effekt der Pflicht) | +61,7 Pp. | z-Test | p < 0,001 ✓ | – | der eigentliche Befund |
✓ = statistisch gesichert (p < 0,05): Ein so deutliches Ergebnis entstünde durch bloßen Zufall in weniger als 5 von 100 Fällen. ○ = nicht gesichert. Gesichert heißt nicht wichtig – bei Tausenden Säulen wird auch ein winziger Unterschied „signifikant“; ob er zählt, sagt die Kennzahl daneben. Erklärungen im Statistik-Lexikon oben.
Anteil mit Kartenzahlung nach Quartal der Inbetriebnahme
Hypothesen – was dahinterstecken könnte
Methode: Alle Ladeeinrichtungen mit Angabe zur Bezahlung im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, nach Quartal der Inbetriebnahme (ab 30 mit Angabe je Quartal). „Mit Karte“ = Kredit- oder Debitkarte angegeben oder kostenlos. Vorher = 04/2022–03/2024, nachher = ab 05/2024.
Grenzen: Das Register zeigt den heutigen Stand, nicht den bei Inbetriebnahme: Nachgerüstete ältere Säulen heben die alten Jahrgänge. Dass neue Schnelllader exakt 100 % erreichen, spricht dafür, dass die Angabe inzwischen Pflichtfeld ist – das Register bestätigt die Meldung, nicht die Ausstattung. Ob der Kartenleser wirklich funktioniert, können nur Nutzer:innen bestätigen.
Was daraus folgt: Für Politik und Verbände: Ein seltener Fall, in dem eine Regel sofort und messbar greift. Für Fahrer: Neue Schnelllader sind nahezu immer mit Karte nutzbar; bei älteren an der Autobahn lohnt sich bis 2027 noch eine Ladekarte.
| Befund | zuerst | heute | Veränderung | Verlauf |
|---|---|---|---|---|
| AFIR-Effekt auf Kartenzahlung (Pp.) | 61,7 Pp. 17.10.2026 | 61,7 Pp. | 0,0 Pp. |
Jeden Tag neu gerechnet und festgehalten (seit 17.10.2026). Mit mehr Daten werden die Zahlen genauer; ändern sie sich deutlich, hat sich etwas in der Wirklichkeit verschoben – oder die Datenlage.
Berechnet am 30.10.2026 aus dem Ladesäulenregister, den Preisen des Nationalen Zugangspunkts, der eigenen Belegungsmessung (120 Tage) und den Kreisdaten (KBA, Destatis). Eigene Studie von chargemyride.live – Hypothesen sind Vermutungen, keine Ergebnisse.